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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen itm Travel AG

Wir freuen uns, dass Sie sich für itm Travel AG entschieden haben und bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sorgfältig durch:

 

1. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, persönlichen oder elektronischen Anmeldung sowie einer schriftlichen Bestätigung von uns, kommt zwischen Ihnen und itm Travel AG ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein eigenes Reiseveranstaltungsangebot der itm Travel AG oder der Vertriebsmarke Discover Tours betrifft. Dadurch entstehen für Sie und der itm Travel AG bestimmte Rechte und Pflichten. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen.

Bei allen von itm Travel AG vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. itm Travel AG ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit itm Travel AG erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seitens der Airline gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.

Bei Buchungen von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter handelt itm Travel AG lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter. Die itm Travel AG tritt in diesen Fällen nicht als Veranstalter auf. Bei Reisearrangements von anderen Veranstaltern (z.B. Hotelplan, Travelhouse, DER Touristik, TUI Suisse usw.) gelten deren Vertragsbedingungen.

Falls Sie Buchungen für Dritte tätigen sind Sie für deren Vertragspflichten einzustehen. Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen und die vertraglichen Vereinbarungen sind Bestandteile des Vertrags, und gelten für alle Reiseteilnehmer/innen. Ebenso sind die jeweiligen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweilig gebuchten Reiseveranstalters zu beachten.

Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz und für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen gelten. Ausgenommen davon sind einzelne Landleistungen, Ausflüge oder Aktivitäten welche im Ausland starten.

 

2. Zahlungsbestimmungen

Sie haben die Möglichkeit per Rechnung oder mittels Kreditkarte zu bezahlen. Bei kurzfristigen Flugbuchungen (5 Tage oder weniger) über unsere Buchungsmaschinen auf www.itm-travel.ch kann die Option Rechnung aus operativen Gründen nicht mehr angewählt werden.

Bei definitiver Buchung einer Pauschalreise (Flug & Hotel) wird gleichzeitig eine Anzahlung von mindestens 30% fällig. Der gesamte Restbetrag sollte spätestens 30 Tage vor Ihrer Abreise beglichen werden. Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise oder bei Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort gedruckt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen.

Bei der Buchung von Lastminute Angeboten mit speziellen Annullierungsbedingungen wird die Zahlung sofort bei der Buchung fällig. Diese kann in bar oder über eine Kreditkarte erfolgen. Für Zahlungen über Internetbanking oder mit Einzahlungsschein benötigen wir eine Kopie der Zahlungsquittung bzw. des Bankauszuges.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Falle kommen die Annullationsgebühren gemäss Punkt 5 zur Anwendung.

2.1 Reisepreis und Auftragspauschale

Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog bzw. aus den dem Reisekatalog beigefügten Preislisten des von Ihnen gewählten Reiseveranstalters. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken und mit Unterkunft in Doppelzimmern. Preise für Zimmertypen, z.B. Suiten, gelten ebenfalls pro Person bei Zweierbelegung, sofern nichts anderes erwähnt wird. Es sind die bei der Buchung erwähnten Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.

Bei Baukastenarrangements sind die Preise aufenthaltsbezogen oder gemäss Ausschreibung.

Die in Fremdwährung verrechneten Preise werden, sofern nicht anders vereinbart, ca. 2 bis 4 Wochen vor Abreise zum internen Tageskurs in Schweizer Franken umgerechnet und belastet.

2.2 Bearbeitung/Reservierung

Dank modernen Hilfsmitteln und fachlicher Kompetenz sind wir in der Lage, Ihren Bedürfnissen massgerecht entsprechen zu können. Die neutrale und professionelle Reiseberatung ist die Basis unserer bekannten und geschätzten Servicequalität. Damit haben wir unsere Kunden bis heute überzeugt und das machen wir auch in Zukunft. Dies möchten wir zu einem Preis machen, der unsere Existenz sichert.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass itm Travel AG nebst den effektiven Flugticket-Preisen bzw. im Prospekt erwähnten Preisen folgende Servicepauschalen erhebt:

Flugbuchungen online

  • Servicepauschale CHF 50.00 pro Ticket

Lastminute Angebote und Pauschalreisen online

  • Servicepauschale Lastminute Angebot CHF 100.00 pro Auftrag
  • Servicepauschale Pauschalreise CHF 80.00 pro Auftrag

Bei Beratung und Buchung telefonisch, per E-Mail oder während eines persönlichen Besuches in unseren Reisebüros, gelten die Servicepauschalen, wie sie aufgelegt sind.

Unsere Preise für Inlandleistungen verstehen sich inkl. 8,1% Mehrwertsteuer

2.3 Servicepauschale für schriftliche Offerten

Gerne offerieren wir Ihren Ferienwunsch bis zu zwei Mal gratis. Ab der 3. Offerte verrechnen wir pauschal pro Offerte CHF 100.00. Bei Buchung der offerierten Reise wird Ihnen dieser Betrag selbstverständlich komplett angerechnet.

2.4 Gruppenreisen

Bei Offerten für Gruppen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 verrechnet. Dieser Betrag wird Ihnen bei der definitiven Gruppenbuchung wieder gutgeschrieben.

 

3. Preis- und Programmänderungen

Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den Katalogen oder online angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle bei der Drucklegung noch nicht bekannten

  • Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge) neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
  • ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
  • plausibel erklärbaren Druckfehlern
  • grössere Wechselkursänderungen
  • Staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

Falls itm Travel AG die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.

Bei Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes informieren wir Sie so rasch als möglich. Wenn Sie mit der Programmänderung nicht einverstanden sind, so haben Sie das Recht nach unserer Rücksprache mit dem Reiseveranstalter, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Die Mitteilung muss schriftlich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information bei itm Travel AG eintreffen.

 

4. Obligatorische Annullierungs- und Rückreiseversicherung

Die itm Travel AG empfiehlt den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreiseversicherung.

Diese Versicherung deckt im Härtefall (Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten resp. von Reisepartnern oder Familienangehörigen) gegen Nachweis (Arztzeugnis, amtliche Bescheinigung) die Annullations- und Rückreisekosten. Die entsprechenden Annullierungsbedingungen werden bei der Buchung in der Bestätigung/Rechnung vorgängig aufgelistet.

 

5. Annullationen und Umbuchungen

Annullationen oder Umbuchungen können nur persönlich oder schriftlich bei itm Travel AG vorgenommen werden. Bei einer Pauschalreise kommen zusätzlich die jeweiligen Konditionen des gebuchten Veranstalters zum Zuge.

5.1 Kosten einer Annullierung/Aenderungen

In jedem Falle beträgt die Bearbeitungsgebühr CHF 100.00 pro Person, höchstens aber CHF 400.00 pro Auftrag.

Treten Sie nach der Buchung von einer Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskostenversicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch folgende Kosten in Prozenten des Reisepreises erheben. Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen:

bis 30 Tage vor Anreise 40% des Reisepreises

15 – 29 Tage vor Anreise: 70% des Reisepreises

14 bis 7 Tage vor Anreise: 90% des Reisepreises

06 bis 0 Tage vor Anreise: 100% des Reisepreises

Es gelten in jedem Fall die Annullationsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters und/oder Fluggesellschaft. Diese können je nach Anbieter und Leistungsträger varieren und bis zu 100% des Reisepreises betragen. Infolge sehr unterschiedlichen Annullationskosten der verschiedenen Leistungsträger gelten die Annullationsgebühren, welche auf der Buchungsbestätigung im Detail aufgeführt werden.

Sind bei der Buchung spezielle Annullationsbedingungen vereinbart worden (z.B. bei Linienflügen oder bei speziellen Annullationsbedingungen von Seiten des Hotels) so gelten bei einer Annullation von Seiten des Kunden auf jeden Fall die speziell vereinbarten Annullationsbedingungen welche bei der Buchung vereinbart worden sind.

5.2. Ausnahmen

Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

Last-Minute- und Sonderaktionen: 100% Annullationskosten ab Buchung

Tickets für kulturelle und sportliche Veranstaltungen: 100% Annullationskosten ab Buchung

Bei nicht antreten der Reise: Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter bzw. für die Fluggesellschaft jede Beförderungspflicht. Das gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Vertretung rückbestätigen zu lassen. Gerne gibt Ihnen die itm Travel AG eine aktuelle Auskunft zu den momentan gültigen Bedingungen jedes einzelnen Veranstalters.

Linienflüge: Bei offiziellen publizierten Flugtarifen gelten die allgemeinen Annullations- und Umbuchungsbestimmungen gemäss den offiziellen IATA-Bestimmungen welche Sie jeweils, auf Ihren Flug abgestimmt, zusammen mit der Bestätigung Ihrer Buchung erhalten.

Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets, welche/r nicht durch die Annullationskosten-Versicherung gedeckt sind, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr die Airlinespesen (bis zu 100%) in Rechnung gestellt.

Sonderflüge, Charter Nur-Flug-Arrangements und Landleistungen:

Bei Sonder- und Charterflügen verrechnen wir Ihnen 100% des publizierten Flugtarifes vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

Mietwagen, Camper, Motorhomes/Motorräder, Bus- und Bahnpässe: Grundsätzlich gelten jeweils die Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Für Umbuchung und Annullierungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Reservation, max. CHF 200.00 pro Auftrag zzgl. allfällige Annullationsgebühren der Mietwagenfirma bzw. des Reiseveranstalters. Beachten Sie bitte die Hinweise und Bedingungen auf den entsprechenden Seiten der Veranstalter Kataloge bzw. Preislisten.

5.3 Annullationen & Umbuchungen durch Kunde infolge höherer Gewalt, Kriege, Epidemien etc.

Für nachstehende Ereignisse und deren Folgen wird jede Haftung sowohl bei Pauschal- als auch bei Individualreisen von Seiten der itm Travel AG ausgeschlossen:

Kriege, Terroranschläge, Unruhen aller Art, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen und Vorfälle mit atomaren, biologischen oder chemischen Substanzen. Ereignisse in Ländern oder Regionen, für welche die Schweizer Behörden (das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, das Bundesamt für Gesundheit BAG, die Weltgesundheitsorganisation WHO) von einer Reisedurchführung im Zeitpunkt der Reisebuchung bereits abgeraten haben. Ereignisse von behördlichen Anordnungen, z. B. Flughafenschliessung/Luftraumschliessung, Strassensperrungen, Quarantänemassnahmen, polizeiliche Massnahmen, Verfügungen usw.

 

6. Annullation der gebuchten Reise seitens der Reiseveranstalter

Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen usw. kann eine Absage durch den Veranstalter aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen kommen die Bestimmungen des gebuchten Veranstalters zum Zuge.

 

7. Ersatzperson bei Pauschalreisen

Sollten Sie verhindert sein, so können wir nach Absprache mit dem jeweiligen Reiseveranstalter unter Umständen eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:

Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen die Sie mit uns vereinbart haben.

Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels, Flug- oder Schiffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Aenderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.

Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).

Die Ersatzperson muss uns frühzeitig mitgeteilt werden, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.

Bei Flugreisen ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften andere Bedingungen anwenden können; bei Linienflügen wird eine Ersatzperson von Seiten der Fluggesellschaften i.d.R. nicht akzeptiert.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 100.00 pro Person, max. CHF 200.00 pro Auftrag. Sie haften in jedem Fall persönlich für die Bezahlung des Arrangements inklusive Gebühren.

 

8. Visa-, Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Die itm Travel AG weist darauf hin, dass jeder Leistungsnehmer grundsätzlich selbst dafür verantwortlich ist, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften und Impfschutz, Devisen-, Pass-, und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher sonstiger Reisedokumente.

Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht erteilt die itm Travel AG dem Leistungsnehmer auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Gewähr übernehmen. Die itm Travel AG weist darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Leistungsnehmer wird daher nahegelegt, sich vor Vertragsschluss selbst bei den zuständigen Ämtern/Institutionen Informationen einzuholen.

Auch muss beachtet werden, dass die Namensangaben im Reisepass und sonstigen Identifikationsdokumenten exakt mit denen der Buchung/Reiseunterlagen übereinstimmen.

Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften und/oder Zurückweisung der Person des Leistungsnehmers entstehen, gehen nicht zu Lasten der itm Travel AG. Dasselbe gilt bezüglich Kosten für Visa und Gebühren.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gerne besorgt Ihnen itm Travel AG die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

itm Travel AG kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

 

9. Versicherungen

In den Reisepreisen ist keine Art von Versicherung enthalten. Die itm Travel AG empfiehlt den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreiseversicherung. Diese Versicherung deckt im Härtefall (Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten) gegen Nachweis (Arztzeugnis, amtliche Bescheinigung) die Annullations- und Rückreisekosten. Die Bearbeitungsgebühren/Auftragspauschalen sind nicht versichert. Bestimmungen dessen werden bei Abschluss einer solchen der Reisebestätigung beigelegt.

 

10. Haftung

Mit unserer Erfahrung garantieren wir Ihnen eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der an Ihrer Reise beteiligten Veranstalter oder touristischen Partner (Bus- und Fluggesellschaften, Hotels, Schifffahrtsgesellschaften) die fachmännische Abwicklung Ihrer Reise.

Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen gemäss Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Sonderwünsche nehmen wir gerne entgegen, können aber nicht garantieren dass solche auch tatsächlich realisiert werden können.

itm Travel AG tritt als Vermittler sämtlicher Leistungen auf und weist somit jegliche Haftung ab die nicht auf eigenes Verschulden oder fehlende bzw. mangelnde Informationen zurückzuführen ist.

Ebenso keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen, sowie Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.

Die itm Travel AG haftet dem Leistungsnehmer gegenüber nur für eine ordnungsgemässe Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes, d.h. für alle mit der Vermittlung in Zusammenhang stehenden Verrichtungen wie z.B. Reservationen, korrekte Buchungen, Inkasso etc.

 

11. Unzufrieden während der Reise

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass Sie zufrieden aus Ihren Ferien zurückkehren. Deshalb beschreiben wir Leistungen und örtliche Begebenheiten objektiv und kontrollieren unsere Partner regelmässig. Entspricht Ihre Reise trotz allem nicht der Beschreibung im Prospekt oder der Auftragsbestätigung oder ist sie sonst mit einem erheblichen Mangel behaftet, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

Schritt 1: Benachrichtigen Sie sofort den Leistungsträger vor Ort und verlangen Sie unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe. Falls keine Abhilfe möglich ist, verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.

Schritt 2: Sofern die Vertretung nicht innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selber für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden durch itm Travel AG im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg ersetzt. Sie verlieren Ihre Rechte auf Schadenersatz, falls Sie allfällige Mängel nicht wie oben beschrieben beanstanden. Nach Rückkehr von Ihrer Reise können wir nicht mehr auf Ihre Forderungen eingehen.

 

12. Schadenersatzpflicht und Haftung von itm Travel AG

Sofern bei einem Mangel die örtliche Vertretung keine Abhilfe schaffen kann, vergütet itm Travel AG Ihnen in bar den Minderwert der erbrachten Leistung sowie Ihren Mehraufwand. Bei Programmänderungen infolge von Flug- oder Bahnverspätungen, Flugplanänderungen oder höherer Gewalt (kriegerische Ereignisse, Streiks, Katastrophen usw.), auf die itm Travel AG keinen Einfluss hat, können Sie keinen Schadenersatz verlangen.

12.1. Unfälle und Erkrankungen

itm Travel AG übernimmt nicht die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise. Hierzu beachten Sie bitte die AGB von dem jeweiligen Veranstalters. Eine weitergehende Haftung von itm Travel AG ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

12.2. Andere Schäden

Werden andere Schäden von itm Travel AG oder einem von itm Travel beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht, so beschränkt sich der Haftungsbetrag auf maximal des einbezahlten Preises des Pauschalarrangements.

12.3. Lokale Ausflüge und Veranstaltungen

An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Ausflüge oder Veranstaltungen zu buchen. Die Beteiligung an eines solchen ist auf eigene Verantwortung. itm Travel AG lehnt deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, jegliche Haftung ab.

12.4 Sachschäden

itm Travel AG übernimmt nicht die Haftung bei Diebstählen und Verlusten. Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transport-unternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

12. 5. Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn der Schaden aufgrund eines Versäumnisses von Ihnen, unvorhersehbarer Umstände oder Versäumnisse Dritter (nicht durch itm Travel beauftragt) oder höherer Gewalt auftritt. itm Travel AG haftet nicht, wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt weder durch itm Travel noch durch unsere Partner vorhergesehen noch abgewendet werden konnte.

12.6. Schadenersatzansprüche

Allfällige Ansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rückkehr von der Reise schriftlich bei itm Travel AG geltend gemacht werden. Alle Schadenersatzforderungen verjähren innert einem Jahr.

12.7. Ombudsmann

Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen itm Travel AG bzw. Vermittler können Sie den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche kontaktieren:

Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, CH-4601 Olten.

 

13. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Gerne informieren wir Sie jeweils vor Ihrer Abreise über die jeweiligen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen. Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Pass, Visa, Impfungen) sind Sie jedoch selber verantwortlich. Für Schweizer/innen gelten oft andere Reisevorschriften als für Angehörige anderer Staaten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat.

 

14. Informationen über Risikogebiete

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen können. Diese Hinweise sind im Internet unter www.eda.admin.ch und www.dfae.admin.ch publiziert.

 

15. Kundengeldabsicherung

itm Travel AG ist Mitglied der “Travel Professional Association” (TPA) was Ihnen als Kunde die Gewähr eines seriös geführten Reiseunternehmens gibt.

Für Abreisen ab dem 01.01.2022 fällt neu bei der Buchung einer Pauschalreise (Flug & Hotel) ein Beitrag an den Reisegrantiefonds gemäss Pauschalreisegesetz von 2,5 Promille (0,25%) vom Reisepreis an. Die von Ihrem Reisebüro bezahlte Prämie für die gesetzliche Reisegarantie ist ein Beitrag an die Kundeldabsicherung des TPA-Garantiefonds. Diese Absicherung gibt Ihnen als Kunde die Gewissheit, dass Sie bei einem allfälligen Konkurs des Reisebüros oder des Reiseveranstalters Ihr Geld nicht verlieren und dass Sie Ihre Reise garantiert und wie geplant antreten können.

 

16. Abtretungsverbot

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Leistungsnehmers gegen die itm Travel AG ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag sowie solche aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung.

 

17. Datenschutz

Für itm Travel AG ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang zu den geltenden Datenschutzbestimmungen.

 

18. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und itm Travel AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen itm Travel AG können nur in Luzern angebracht werden.

© 2024 itm Travel AG